Ihre Projektanfrage
Grundsätzlich kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. eine sonstige gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagierte Organisation durch unsere Stiftung gefördert werden. Ein Förderantrag kann ausschließlich über eine Einrichtung und nicht durch eine Einzelperson eingereicht werden.
Wir fördern in der Regel Projekte bis zu 50.000 €.
Anträge können bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden. Bewilligungen darüber treffen die Stiftungsgremien im ersten Quartal des Folgejahres.
Alle Antragsdetails entnehmen Sie bitte unseren Förderrichtlinien.